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   OLG Hamm, 22.08.2000 - 1 Vollz (Ws) 59/2000, 1 Vollz (Ws) 59/00   

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https://dejure.org/2000,17910
OLG Hamm, 22.08.2000 - 1 Vollz (Ws) 59/2000, 1 Vollz (Ws) 59/00 (https://dejure.org/2000,17910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2000 - 1 Vollz (Ws) 59/2000, 1 Vollz (Ws) 59/00 (https://dejure.org/2000,17910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2000 - 1 Vollz (Ws) 59/2000, 1 Vollz (Ws) 59/00 (https://dejure.org/2000,17910)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 1 Vollz 2/99
  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 1 Vollz (Ws) 59/2000, 1 Vollz (Ws) 59/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.11.1993 - 2 BvR 2212/93

    Effektivität des Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 1 Vollz (Ws) 59/00
    In - analoger - Anwendung des § 300 StPO war eine sinnvolle Auslegung entsprechend der erkennbaren Zielsetzung des Begehrens geboten (BVerfG NStZ 94, 101).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2022 - 4 E 134/22

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen die

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.8.2000 - 1 Vollz (Ws) 59/2000 -, juris, Rn. 4.
  • KG, 04.06.2020 - 4 Ws 20/20

    Vollzug der Untersuchungshaft: Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Angesichts ihrer prozessualen Fürsorgepflicht und nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens wäre die Strafkammer selbst für den Fall, dass der rechtsunkundige Gefangene den Antrag in Kenntnis seines neuen Status als Strafgefangener auch für den Zeitraum der Strafhaft an sie gerichtet hätte, verpflichtet gewesen, unter Hinweis auf die rechtlichen Folgen des Übergangs der Haft in Strafhaft für die gerichtliche Zuständigkeit auf eine sachgerechte Antragstellung hinzuwirken (zur Ermöglichung einer sachgerechten Antragstellung vgl. nur OLG Hamm, Beschluss 22. August 2000 - 1 Vollz (Ws) 59/00 - [juris]; OLG Bamberg NStZ-RR 2012, 23 = ZfS 2011, 590; Kühne in LR-StPO 27. Aufl., Einl. Abschn. I Rn. 124; zur Pflicht des Gerichts zur Befragung des Rechtsschutzsuchenden bei Unzulässigkeit eines erhobenen Rechtsmittels s. auch Jesse in LR-StPO 26. Aufl., § 300 Rn. 10, 12 mwN).
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